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Baumpflege ist Vertrauenssache
Wir, als Landschaftsbau-Unternehmen, fühlen uns mit dem Naturschutz
stark verbunden. Besonders wichtig ist uns die ganzheitliche
Baumpflege zur Erhaltung wertvoller Jung- und Altbäume.
Dazu gehört die Pflege mit entsprechend schonenden,
baumgerechten Arbeitstechniken, ganz nach dem Motto „Bäume
natürlich pflegen“. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
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Baumkontrolle
Sind Ihre Bäume noch standsicher ? Damit niemand gefährdet
oder geschädigt wird, müssen Bäume regelmäßig durch Sichtkontrollen
auf ihre Verkehrssicherheit geprüft werden. Die Verpflichtung
zur Verkehrssicherheit ist gesetzlich vorgeschrieben.
Eigentümer haften gegenüber Dritten für Schäden durch abbrechende
Äste bzw. umstürzende Bäume.
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Baumdiagnose
Die visuelle Baumkontrolle berücksichtigt Rindenbilder, kritische
Verzweigungen, V-Zwiesel (2stämmig), gefährliche
Kronenteile, Pilzerkrankungen, allgemeine Vitalität. Da wir
auch über ein Baumuntersuchungsgerät Resistograph IML-RESI-
System F400-S Profi verfügen, können wir mittels Bohrwiderstandsmessung
den Zustand bzw. die Standfestigkeit
des Baumes feststellen. Diese Methode gehört zur rechtlich anerkannten VTA-Methode (Visual Tree Assessment). Von dem
Ergebnis hängt das weitere Vorgehen ab – von Schnittmaßnahmen
bis zur Fällung.
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Resistograph IML Resi F400-S Profi
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist die Untersuchung
von Straßen-, Park- und Waldbäumen unumgänglich. Wir führen
für Sie eine Defektvermessung und Restwandstärkenbestimmung
mittels Resistograph IML Resi F400-S Profi aus. Diese
Methode gehört zur rechtlich anerkannten VTA-Methode (Visual
Tree Assessment) der Baumkontrolle, welche ebenfalls bei Holzspielgeräten
eingesetzt werden kann. Bei der Auswertung der Messergebnisse kann die Vitalität bzw. Holzveränderung (Fäule,
Pilzbefall, Hohlraum, Bruchgefahr) festgestellt werden. Mittels Bohr-widerstandsmessprinzip wird das Holz nur geringfügig
verletzt (Ø der Bohrnadel 1,5 - 3,0 mm), wobei die Bohrspäne
im Bohrloch verbleiben und dadurch den Bohrkanal wieder verschließen.
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Problembäume, Spezialfällung
Das häufigste Problem ist, dass in der Regel viel zu dicht gepflanzt
wurde. Die Bäume sind zu groß und zu nah an Häusern
und schützenswerten Objekten (z. B. Denkmäler, Friedhöfe,
Kirchen). Die Bausubstanz wird geschädigt (Verstopfung von
Dachrinnen / Drainagen, Wurzeln heben Platten und Asphaltflächen)
oder die Bäume nehmen das Licht und die Sicht. Hinzu
kann kommen, dass die Bäume befallen (Baumpilze) oder
geschwächt sind, so dass eine Baumfällung unumgänglich ist.
Hierfür werden betriebseigene Hubarbeitsbühnen (TH18, LEO
TH23 selbstfahrend, LKW TH22, LKW TH26 und LKW TH35 – bis
35 m Höhe) eingesetzt.
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Aufbereitung, Entsorgung des Schnittgutes
Das bei Pflege- oder Fällarbeiten anfallende Reisig bzw. Holz
wird von uns entsorgt oder aber stellen es Ihnen aufbereitet als Brennholz zur Verfügung. Mittels Schreddertechnik wird
das Reisig und Astholz vor Ort verarbeitet. Das damit gewonnene
Material eignet sich zum Mulchen von Gehölz-, Pflanz- und
Staudenflächen. Damit wird das Wachstum von Unkräutern eingeschränkt
und die Feuchtigkeit im Boden gehalten. Vorhandene
Wurzelstöcke können von uns ausgefräst werden. Das Fräsgut
steht gleichzeitig als Mulch zur Verfügung.
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Baumpflege, Sanierung
Das Ziel sind gesunde, vitale und verkehrssichere Bäume. Die
ganzheitliche Baumpflege umfasst den Baum- und standortgerechten
Pflegeschnitt sowie auch Kronensicherung. Das Einkürzen
der Krone sollte nur durch qualifizierte Kräfte, die sich auf
schonende Arbeitstechniken verstehen, durchgeführt werden.
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Richtiger Zeitpunkt für Baumpflege, Fällarbeiten
Das Schneiden von Gehölzen und Bäumen ist durch das Naturschutzgesetz
geregelt. Starke Eingriffe sind im Sommer verboten.
Weiterhin gelten unterschiedliche Regelungen innerhalb
und außerhalb der Ortschaften. Innerhalb des Ortes sind keinerlei Beschränkungen weder auf Art noch Zeitpunkt festgelegt.
Ausnahme: Ortsbildprägende Bäume, Naturdenkmäler,
die Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB)
bedürfen.
Die im allgemeinen verbreitete Meinung, es dürfe nur bis zum
31. März Gehölze geschnitten werden, ist nicht gesetzlich festgelegt.
Jedoch sollte man Rücksicht auf brütende Vögel nehmen.
Außerhalb eines Ortes ist die UNB hinzuzuziehen. Hier
gelten auch die Beschränkungen: in der Zeit vom 15. März bis
1. September dürfen keine Gehölze geschnitten werden. Sollte
jedoch eine Baumfällung außerhalb der geregelten Fristen notwendig
sein, ist eine vorherige Erkundigung bzw. das Einholen
einer Fällgenehmigung bei der UNB oder bei der zuständigen
Stadt, Gemeinde (teilweise eigene Baumschutzsatzungen) sinnvoll.
Wir beraten Sie gern.
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Kosten
Aufgrund unseres voll ausgestatteten Fuhrparks (keinerlei Anmietung von zusätzlichen Maschinen erforderlich) ist es uns möglich, die Fixkosten niedrig zu halten, wovon wiederum unsere Kunden profitieren. Natürlich ist jede Situation, jeder Baum verschieden, so dass es in der Regel nicht möglich ist, sofort einen Festpreis auszumachen. Dies wird am besten in Verbindung mit einem Erstbesuch und einer kostenlosen Beratung
vor Ort besprochen.
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Haftpflichtversicherung
Mit modernster Technik und Fachpersonal sind wir in der Lage, die erforderlichen Arbeiten fachlich qualifiziert auszuführen. Selbstverständlich sind wir im Fall der Fälle gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert. |
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